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Ausbildung zum Justizfachwirt (m/w/d)
Brandenburgisches Oberlandesgericht
Arbeitsumfang
Ausbildung/Studium
Veröffentlicht
18.10.2024
Einsatzort
14770 Brandenburg an der Havel




Ausbildung zum Justizfachwirt (m/w/d)

Ausbildung zur/zum Justizfachwirt/in

Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts stellt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen – zum 1. September 2025


bis zu 12 Justizsekretäranwärter/innen für den Beruf Justizfachwirt/in
im Landgerichtsbezirk Cottbus (Landkreise: Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und die Stadt Cottbus),


bis zu 11 Justizsekretäranwärter/innen für den Beruf Justizfachwirt/in
im Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder) (Landkreise: Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Barnim und die Stadt Frankfurt (Oder)),


bis zu 9 Justizsekretäranwärter/innen für den Beruf Justizfachwirt/in
im Landgerichtsbezirk Neuruppin (Landkreise: Oberhavel, Uckermark, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz),


bis zu 9 Justizsekretäranwärter/innen für den Beruf Justizfachwirt/in
im Landgerichtsbezirk Potsdam (Landkreise: Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming und die Stadt Brandenburg an der Havel),


bis zu 4 Justizsekretäranwärter/innen für den Beruf Justizfachwirt/in
im Amtsgerichtsbezirk Potsdam (Stadt Potsdam, einschließlich Alttöplitz, Beelitz, Bergholz-Rehbrücke, Bliesendorf, Buchholz, Busendorf, Caputh, Derwitz, Elsholz, Fahlhorst, Ferch, Fichtenwalde, Fresdorf, Geltow, Glindow, Göttin, Güterfelde, Kähnsdorf, Kemnitz, Kleinmachnow, Körzin, Krampnitz, Langerwisch, Leest, Michendorf, Neuseddin, Neutöplitz, Nudow, Philippsthal, Phöben, Plessow, Plötzin, Reesdorf, Rieben, Ruhlsdorf, Saarmund, Salzbrunn, Schäpe, Schenkenhorst, Schlunkendorf, Schönefeld, Seddin, Stahnsdorf, Stücken, Sputendorf, Teltow, Tremsdorf, Werder, Wildenbruch, Wilhelmshorst, Wittbrietzen und Zauchwitz)

ein.

Aufgaben einer/eines Justizfachwirt/in:

Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes mit der Qualifikation „Justizfachwirt/in“ nehmen büro­organisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben wahr und sind überwiegend in Serviceeinheiten tätig. Dort arbeiten sie eng mit Richterinnen und Richtern zusammen.

Ihr Einsatz erfolgt in vielen unterschiedlichen Rechtsgebieten wie zum Beispiel in Strafprozess-, Zivilprozess-, Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz-, Ehe- und Familien-, Grundbuch-, Nachlass-, Register-, Vormundschafts- und Betreuungsrecht. Darüber hinaus sind sie bei Verwaltungs- und Sozialgerichten sowie bei Staatsanwaltschaften tätig.

Sie sind Ansprechperson für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen. Zu ihren Tätigkeiten, die sie mithilfe von modernen Informations- und Kommu­nika­tions­techniken durchführen, gehören u. a.:

  • Bearbeitung von Posteingängen und -ausgängen,
  • Berechnen, Vermerken und Überwachen von Fristen,
  • Erteilen von Auskünften,
  • Anordnung von Zustellungen und Ladungen,
  • Fertigung von Schriftstücken,
  • Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln, Rechtsbehelfen und Erklärungen,
  • Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle und
  • Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen.

Der Zuständigkeitsbereich der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte umfasst daneben auch Tätigkeiten, die weitreichende eigene Entscheidungen und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern, wie zum Beispiel die

  • Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen,
  • Berechnung und Festsetzung der Vergütung für Zeugen und Sachverständige,
  • Berechnung von Reisekosten,
  • Berechnung von Gerichtskosten sowie
  • Sachbearbeitung in Verwaltungsaufgaben.

Diese Aufzählung der Aufgaben ist nicht vollständig, macht aber deutlich, dass die Justizfachwirtinnen und Justiz­fachwirte eine wichtige Kontaktstelle zwischen Bürger und Justiz darstellen. Von ihrem Geschick hängt es in vielen Fällen ab, ob die Justiz ihre Aufgaben erfüllen kann und die Bevölkerung, wenn sie mit der Justiz zu tun hat, in ihren berechtigten Erwartungen nicht enttäuscht wird.

Deshalb erfordert der Beruf neben vielseitigen Fachkenntnissen auch Kooperations- und Kommu­nika­tions­bereitschaft, Sorgfalt und Einfühlungs­vermögen.

Ablauf der Ausbildung:

Die Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf dauert zwei Jahre und beginnt am 1. September eines jeden Jahres. Sie ist abschnittsweise untergliedert in eine insgesamt 10‑monatige fachtheoretische Unter­weisung sowie eine fachpraktische Ausbildung von insgesamt 14 Monaten Dauer. Das theoretische Wissen wird an der Justizakademie des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen vermittelt.

Während der Praxis werden sämtliche Abteilungen eines möglichst wohnortnahen Amtsgerichts sowie einige Stationen bei einer Staatsanwaltschaft und einem Landgericht durchlaufen. Neben der fach­spezifischen Ausbildung am Arbeitsplatz werden im Verlauf der Ausbildung auch die Kenntnisse in der Datenverarbeitung vertieft und die Schreibfertigkeiten geschult.

An die Ausbildung schließt sich das staatliche Prüfungsverfahren an, das aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Prüfung besteht. Im schriftlichen Examen sind insgesamt 6 Klausuren mit Prüfung­saufgaben aus allen Rechtsgebieten, auf die sich die Laufbahnausbildung des mittleren Justizdienstes bezieht, anzufertigen. Das mündliche Examen wird vor einer Prüfungskommission beim Branden­burgischen Oberlandesgericht abgelegt.

Vergütung und Urlaub während der Ausbildung:

Vom Beginn der Ausbildung an werden Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.518,37 EUR brutto (Stand Juli 2024) gezahlt. Der jährliche Erholungsurlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage.

Ist Ihr Interesse geweckt?

Dann informieren Sie sich auf der Internetseite des Brandenburgischen Oberlandesgerichts unter:

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/karriere/justizfachwirtjustizfachwirtin/

Einstellungsvoraussetzungen:

Zur Laufbahnausbildung im mittleren Justizdienst kann gemäß § 2 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes im Land Brandenburg zugelassen werden, wer die Fach­ober­schulreife, den Abschluss einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt und im Zeitpunkt der Einstellung höchstens 39 Jahre alt ist. Die Höchstaltersgrenze gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines und in den Fällen des § 7 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes.

Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschafts­raum (EWR) besitzen, vgl. § 7 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG).

Bewerber/innen sollten über eine sehr gute Auffassungsgabe sowie ein hohes Maß an Verantwortungs­bewusstsein mitbringen. Zudem sollten sie belastbar, kritik- und konfliktfähig sowie flexibel sein.

Sie bewerben sich unter Beifügung

  • eines Lebenslaufs in tabellarischer Form,
  • eines Lichtbildes (freiwillig),
  • von Ablichtungen des letzten Schulzeugnisses oder – falls bereits vorhanden – des Zeugnisses über den Schulabschluss
  • Zeugnisse über Beschäftigungen seit der Schulentlassung,
  • Nachweise über Befähigungen, Praktika usw.

online über das Bewerbungsformular:

Jetzt bewerben!

oder per Post an den

Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Dezernat 10.4, Gertrud-Piter-Platz 11, 14770 Brandenburg an der Havel

Die Bewerbung kann ab sofort bis zum 31. Dezember 2024 eingereicht werden.

www.brandenburg.de




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